Am
Anfang jeder Sitzung steht ein ausführliches Gespräch. Die
anschließende Untersuchung wird ausschließlich mit den Händen
durchgeführt. Besonders bei der Behandlung von Kindern ist es wichtig,
zunächst ein Vertrauensverhältnis aufzubauen, so dass die Behandlung
entspannt und „spielend“ stattfinden kann. Das Kind spürt mit
der Zeit, dass ihm die Behandlung gut tut und nichts „Schlimmes“
passiert.
Hier kann ich auf die reichen Erfahrungen
zurückgreifen, die meine Tätigkeit in der Kindertagesstätte mit
sich bringt. Und auch hier unterscheide ich mich vom Osteopathen, der
"auch" Kinder behandelt.
Für die Therapie nehme ich mir ca. eine
Stunde Zeit für Sie. Im Hinblick auf die ausführliche Anamnese bitte
ich Sie, beim ersten Termin ca. 1,5 Stunden einzuplanen.
Im Interesse des jeweiligen Patienten, empfehlen wir, Geschwisterkinder
nicht mit zum Behandlungstermin mitzubringen.
Terminabsagen
Es
kann immer Gründe geben, die Sie zwingen einen Termin abzusagen. Wenn
wir eine Woche vorher eine Nachricht dazu bekommen, hat
ein anderes Kind eine Chance auf diesen Termin .
Sollten
wir eine Terminabsage innerhalb von 48 Stunden vor dem
Behandlungstermin erhalten oder sollte der Termin ohne Absage nicht
wahrgenommen werden, berechnen wir als pauschalen Schaden die Hälfte
des voraussichtlich angefallenen Behandlungshonorars, wenn wir den
Termin nicht anderweitig vergeben können.
Behandlungskosten
Grundsätzlich sind Heilpraktiker frei in der Kalkulation ihres Honorars. Als Orientierungshilfe zur
Bestimmung einer angemessenen Vergütung existiert das Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker (GebüH).
Grundsätzlich
werden die
gesamten Kosten von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Ich empfehle trotzdem, dort anzufragen, weil Patienten in Einzelfällen
eine Erstattung erhielten.
Auch bei einer evtl. bestehenden privaten Kranken- oder Zusatzversicherung
und/oder Beihilfestelle werden Behandlungskosten möglicherweise nur teilweise oder gar nicht übernommen. BItte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall vor Terminvereinbarung.
In
jedem Fall erhalten Sie nach
jeder Behandlungsphase eine an die GebüH angelehnte Rechnung. In der
Regel werden dort mehrere Positionen zum jeweiligen Höchstsatz
abgerechnet.
Im übrigen verweisen wir für unsere beihilfeberechtigten Patienten auf ein Gerichtsurteil, wonach eine Begrenzung der Beihilfe für Leistungen der Heilpraktiker rechtswidrig ist. Weitere Informationen erhalten Sie
hier.